Fragen rund um den Anwaltsbesuch

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Wann braucht man die Hilfe eines Rechtsanwaltes?

 

 

Die Gesetzeslage in Deutschland ist meistens so kompliziert, dass ein Ratsuchender ohne eine juristische Ausbildung schnell den Überblick verliert. Zu vielen gesetzlichen Regelungen sind Ausnahmefälle vorgesehen. Solche Einschränkungen werden nicht immer ausdrücklich im Gesetzestext genannt, sondern werden vielmehr durch die sich ständig ändernde Rechtsprechung entwickelt. Es ist daher ratsam, in juristischen Fragen auf die Kompetenz und die Berufserfahrung eines Anwaltes zu vertrauen.

Lassen Sie daher beispielsweise bei Vertragsabschlüssen immer Ihren Anwalt einen Blick auf die Vertragsurkunde werfen, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen. So können Sie bereits im Vorfeld einige potenzielle Konflikte vermeiden. Denn Ihr Anwalt vertritt Sie während der Vertragsverhandlungen und verhindert dadurch, dass Sie gegebenenfalls in Ihren Rechten benachteiligt werden.

Ihr Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Durch seine berufliche Stellung ist Ihr Anwalt unabhängig, verschwiegen und loyal. Auf diese Markenzeichen der Anwaltschaft können Sie sich stets verlassen. Es lohnt sich frühzeitig zum Anwalt zu gehen, denn meistens kann man bereits vorgerichtlich eine Lösung finden und so ein teures und langwidriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Machen Sie den ersten Schritt und beauftragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens. Bei der Anwaltssuche ist es in der ersten Linie wichtig festzustellen, welche Rechtsgebiete in Ihrem Fall eine entscheidende Rolle spielen. Wenn dies feststeht, müssen Sie nur einen im jeweiligen Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwalt finden.

Hier einige Beispiele:

  • Sie haben in einem Online-Shop Computer für einen privaten Gebrauch gekauft und das gelieferte Gerät entspricht nicht Ihren Erwartungen bzw. ist funktionsunfähig? Hier benötigen Sie einen Anwalt im BereichZivilrecht oder Vertragsrecht.
  • Sie möchten Ihr gebrauchtes Auto weiter verkaufen und vertraglich Ihre Gewährleistungspflicht einschränken? Lassen Sie einen Anwalt im Vertragsrecht für Sie einen Kaufvertrag entwerfen.
  • Ihr Arbeitgeber hat Ihnen ein Kündigungsschreiben überreicht? In einem solchen Fall benötigen Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht.
  • Sie möchten sich scheiden lassen? Dann benötigen Sie einen Anwalt in Familienrecht.
  • Sie hatten einen Verkehrsunfall? Richtig wäre, hier einen Rechtsanwalt in Verkehrsrecht aufzusuchen.
  • Sie haben für Ihre Mietswohnung eine zu hohe Heizkostenabrechnung bekommen und sind der Meinung, dass Kosten zwischen den einzelnen Mietern falsch verteilt wurden? In diesem Fall müssen Sie einen Anwalt in dem Rechtsgebiet Mietrecht aufsuchen.
  • Sie haben in einer Internettauschbörse Musik heruntergeladen und haben nun eine urheberrechtliche
  • Abmahnung bekommen? Müssen Sie die von Ihnen geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und wenn ja, in welchem Umfang? Hier kann Ihnen ein Anwalt mit dem Rechtsgebiet Urheberrecht helfen.
  • Sie möchten mit Ihrem Partner zusammen eine Handelsfirma gründen und benötigen Beratung in der Frage, welche Rechtsform für Ihr konkretes Vorhaben geeignet wäre (oHG, GmbH, UG)? Dann müssen Sie einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht aufsuchen.
  • usw.


Bei der Anwaltssuche ist es empfehlenswert, sich auf die Erfahrungsberichte Ihrer Freunde zu verlassen. Des Weiteren bietet auch das Internet zahlreiche Möglichkeiten für die Anwaltssuche. So ist zum Beispiel die Internetsuchmaschine www.anwaltauskunft.de hervorragend für die Suche nach dem passenden Rechtsanwalt geeignet. Die „erweiterte Suche“ bietet nicht nur die Möglichkeit nach Rechtsgebieten zu suchen, sondern auch nach anderen Kriterien wie Sprache und Geschlecht.

Zur Vorbereitung auf das Erstgespräch mit Ihrem Anwalt



Wenn Sie nun den Anwalt im benötigten Rechtsgebiet gefunden haben, steht der Vereinbarung eines ersten Gesprächstermins nichts mehr im Wege. Bereiten Sie sich gründlich auf das Erstgespräch vor. Bei komplexen Sachverhalten ist es nicht verkehrt, bereits im Vorfeld einen chronologischen Geschehensablauf schriftlich zu fixieren, um Ihrem Rechtsanwalt den Sachverhalt deutlich und lückenlos zu übermitteln. Suchen Sie auch alle Unterlagen heraus, die Sie im Zusammenhang mit der Sache erhalten haben. Denken Sie außerdem an Ihren Schriftverkehr mit dem Gegner und bringen Sie auch diejenigen Schreiben mit, die Sie selbst an den Gegner geschrieben haben.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, denken Sie daran, Ihrem Anwalt Ihre Versicherungsnummer und den Namen der Versicherung mitzuteilen. Machen Sie sich des Weiteren bereits vor dem Besuch bei Ihrem Anwalt Gedanken darüber, welches Ziel Sie verfolgen: Geht es Ihnen nur um eine juristische Beratung oder soll Ihr Anwalt mit dem Gegner Kontakt aufnehmen? Wenn Ihr Anwalt Ihre Interessen nach außen vertreten soll, welche Ziele verfolgen Sie gegenüber dem Gegner? Würden Sie zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bevorzugen, mit dem Gegner eine Einigung zu finden? Wenn ja, in welchem Umfang wären Sie bereit, auf Ihre Rechte zu verzichten? Wären Sie bereit, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, wenn Ihr Anwalt vorgerichtlich keinen Erfolg erziehen sollte?

Handelt es sich in Ihrem Fall um Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, zögern Sie mit der Vereinbarung des ersten Termins bei Ihrem Rechtsanwalt nicht zu lange! In solchen Fällen existieren Fristen, bis wann Ihrerseits eine Reaktion zu erfolgen hat. Ist eine solche Frist abgelaufen, wird es Ihrem Anwalt sehr schwer fallen, etwas für Sie zu tun. Auch wenn bereits ein Gerichtsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, spielen Fristen eine große Rolle. Auf oben geschilderte Umstände sollten Sie Ihren Anwalt daher bereits im Rahmen der Terminvereinbarung hinweisen.

In Ihrem Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt sollten Sie alle Ihnen bekannten Fakten mitteilen. Ihr Anwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, Sie können sich daher darauf verlassen, dass der Inhalt des Gespräches ohne Ihr Einverständnis die Kanzleiräume nicht verlassen wird. Je besser Sie sich auf das Erstgespräch vorbereitet haben, desto schneller kann Ihr Anwalt die Rechtslage einschätzen. Wenn Sie Ihrem Anwalt erklärt haben, welche Ziele Sie mit dem Besuch verfolgen, kann er Ihnen erklären, welche Zwischenschritte zur Erreichung des Ziels notwendig sind. Geht es um einen komplexen Sachverhalt, wird Ihr Anwalt für die Lösung des entstandenen Problems wahrscheinlich einige Zeit brauchen und Ihnen erst nach einer sorgfältigen Prüfung mitteilen, welche weiteren Schritte einzuleiten wären.

Wenn Sie Ihren Anwalt über das Erstberatungsgespräch hinaus mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten, erteilen Sie ihm damit ein Mandat. Damit Ihr Anwalt für Sie nach außen tätig werden kann, müssen Sie ihm eine Vollmacht unterschreiben. Unter der Vorlage dieser Vollmacht kann Ihr Anwalt zum Beispiel Briefe in Ihrem Namen schreiben, Einigungsvereinbarungen mit dem Gegner treffen oder - sofern von Ihnen gewünscht - in Ihrem Namen eine Klage einreichen.

Wichtig ist, dass Ihr Anwalt ab der Erteilung des Mandats verpflichtet ist, sämtliche Aufträge, die im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten, abzulehnen. Sie können sich also auf die Loyalität Ihres Anwaltes verlassen.
Im Laufe des Verfahrens ist Ihr Rechtsanwalt verpflichtet, Sie über alle Schritte und Neuigkeiten zu unterrichten. Sie werden daher den gesamten Schriftverkehr als Kopie bzw. in Abschrift bekommen.

Wie hoch ist das Anwaltshonorar?



Im Rahmen des ersten Beratungsgespräches sollte man immer das Thema der Kosten ansprechen. Aber guter Rat ist nicht immer teuer. Die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt, was vor allem am komplizierten Gebührenrecht liegen mag. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Anwaltshonorar im vorgerichtlichem Verfahren und dem Anwaltshonorar für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Für reine Rechtsberatung (zum Beispiel in den Fällen, in den Ihr Rechtsanwalt nicht mit dem Gegner, Gericht oder Behörden in Kontakt tritt, also keine Vertretung nach außen stattfindet) müssen Sie mit dem Anwalt über das Honorar eine Vereinbarung treffen. Meistens einigt man sich entweder auf einen festen Preis für die gesamte Rechtsberatung (Pauschalhonorar) oder auf ein Stundenhonorar.

Bei einer außergerichtlichen Vertretung, im deren Rahmen Ihr Rechtsanwalt mit dem Gegner oder einer Behörde Kontakt aufnimmt, ist neben den oben ausgeführten Abrechnungsmöglichkeiten eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich. Bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällt eine Geschäftsgebühr an. Sollte es im weiteren Verlauf zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien kommen, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an. Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich nach der Höhe des Streitwertes (je höher der Streitwert desto höher die Gebühr). Um ein paar Beispiele zu nennen, beträgt das Anwaltshonorar bei normal gelagerten Fällen mit einem Streitwert bis 300,00 EUR 46,41 EUR bzw. 99,96 EUR falls eine einvernehmliche Einigung zustande gekommen ist. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR beträgt das Anwaltshonorar bei einem normal gelagerten Fall 489,45 EUR bzw. 1.026,73 EUR falls es zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung kommen sollte.

Das Honorar des Anwaltes für die Vertretung vor Gericht kann ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden. In besonders umfangreichen und zeitaufwendigen Fällen besteht aber trotzdem die Möglichkeit, auch hier eine Honorarvereinbarung zu treffen. Wichtig ist dabei jedoch, dass das für das Gerichtsverfahren vereinbarte Honorar nicht geringer sein darf als die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung.

Lassen Sie sich bei unübersichtlichen Fällen eine Schätzung der Gesamtkosten geben. Ihr Anwalt kann auch für Sie das Prozesskostenrisiko berechnen. Denn solche Faktoren beeinflussen meistens die Entscheidung, ob unter Umständen eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden sollte.

Üblicherweise bittet der Anwalt um einen Vorschuss auf seine Gebühren. Des Weiteren erscheint es sinnvoll, Zwischenabrechnungen zu vereinbaren, um die Kosten im Blick zu behalten. Ihr Anwalt kann Ihnen außerdem sagen, ob für Sie eine finanzielle Unterstützung in Frage käme, zum Beispiel in der Form einer Beratungskostenhilfe oder einer Prozesskostenhilfe und für Sie gegebenenfalls die entsprechenden Anträge stellen.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei den Kosten?

 

Am besten abgesichert sind Sie, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungsverträgen. Während bei einigen nur ausgewählte Rechtsgebiete versichert sind, decken andere alle Rechtsbereiche ab. Für eine Privatperson wäre zum Beispiel der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privatrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht zu empfehlen.

Die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Rechtsstreits übernimmt (und die beinhalten nicht nur die Honorarkosten Ihres Rechtsanwaltes, sondern im Falle des Unterliegens auch die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei sowie die Gerichtsgebühren) können Sie meistens vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes telefonisch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Rechtsanwalt mit der Anfrage bei der Versicherung beauftragen. Im Falle der Kostenübernahme erteilt Ihre Rechtsschutzversicherung eine schriftliche Deckungszusage. Diese Deckungszusage wird in den meisten Fällen zunächst auf das vorgerichtliche Verfahren beschränkt sein, kann jedoch auf Antrag auch auf das Gerichtsverfahren erweitert werden.

Falls Sie die Deckungsanfrage Ihrem Anwalt überlassen wollen, denken Sie daran, Ihre Versicherungspolice und insbesondere den Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Versicherung zum Erstberatungsgespräch mitzunehmen. So kann Ihr Anwalt bereits vor der Deckungsanfrage an die Versicherung selbstständig überprüfen, ob das jeweilige Rechtsgebiet versichert ist und ob die Inanspruchnahme der Versicherung gegebenenfalls durch die AGB für diesen bestimmten Fall eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist.

Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können und auch über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe und - im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung - Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Beratungskostenhilfe ist, dass die ratsuchende Person ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach hilfebedürftig erscheint, keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen und dass die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Ab wann eine Person als „bedürftig“ gilt, ist im Gesetz geregelt.

Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe wird bei dem Amtsgericht gestellt, in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnort hat. So ist zum Beispiel das Amtsgericht Kiel für die Antragstellung für alle Ratsuchende mit dem Wohnort in Kiel zuständig:

Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel
Telefon: 0431 - 604 2333 oder 0431 - 604 2334
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9:00 bis 12 Uhr, Do bis 15:00 Uhr
noch mehr Informationen finden Sie HIER

Lediglich in den Ländern Bremen und Hamburg fallen unter eine Ausnahmeregelung. Dort wurde eine öffentliche Rechtsberatung an der Stelle der Beratungshilfe eingeführt, so dass bei der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Rechtsberatung die Kosten durch den Ratsuchenden persönlich getragen werden.

Die Ihnen in einem gerichtlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten können unter Umständen durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgefangen werden. Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind zum einen die finanzielle Bedürftigkeit der antragstellenden Person und zum anderen die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung. Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen.

Weitere Informationen und wichtige Hinweise finden Sie HIER

Falls Ihnen die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, Sie aber in dem Prozess unterliegen und damit die Kosten des Rechtsstreites zu tragen haben, so werden Ihnen durch die Prozesskostenhilfe zwar die Kosten Ihres Rechtsanwaltes sowie die Gerichtsgebühren erstattet, die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei müssen Sie dennoch selbst tragen. An diesem Punkt besteht der grundsätzlicher Unterschied zu der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, die auch in den Fällen des Prozessverlustes die Rechtsanwaltskosten der Gegenseiten zu tragen hat.