Fragen rund um den Anwaltsbesuch
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Die
Gesetzeslage in Deutschland ist meistens so kompliziert, dass ein
Ratsuchender ohne eine juristische Ausbildung schnell den Überblick
verliert. Zu vielen gesetzlichen Regelungen sind Ausnahmefälle
vorgesehen. Solche Einschränkungen werden nicht immer ausdrücklich im
Gesetzestext genannt, sondern werden vielmehr durch die sich ständig
ändernde Rechtsprechung entwickelt. Es ist daher ratsam, in juristischen
Fragen auf die Kompetenz und die Berufserfahrung eines Anwaltes zu
vertrauen.
Lassen Sie daher beispielsweise bei
Vertragsabschlüssen immer Ihren Anwalt einen Blick auf die
Vertragsurkunde werfen, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen. So
können Sie bereits im Vorfeld einige potenzielle Konflikte vermeiden.
Denn Ihr Anwalt vertritt Sie während der Vertragsverhandlungen und
verhindert dadurch, dass Sie gegebenenfalls in Ihren Rechten
benachteiligt werden.
Ihr Anwalt vertritt ausschließlich Ihre
Interessen. Durch seine berufliche Stellung ist Ihr Anwalt unabhängig,
verschwiegen und loyal. Auf diese Markenzeichen der Anwaltschaft können
Sie sich stets verlassen. Es lohnt sich frühzeitig zum Anwalt zu gehen,
denn meistens kann man bereits vorgerichtlich eine Lösung finden und so
ein teures und langwidriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Machen
Sie den ersten Schritt und beauftragen Sie einen Anwalt Ihres
Vertrauens. Bei der Anwaltssuche ist es in der ersten Linie wichtig
festzustellen, welche Rechtsgebiete in Ihrem Fall eine entscheidende
Rolle spielen. Wenn dies feststeht, müssen Sie nur einen im jeweiligen
Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwalt finden.
Hier einige Beispiele:
- Sie haben in einem Online-Shop Computer für einen privaten Gebrauch gekauft und das gelieferte Gerät entspricht nicht Ihren Erwartungen bzw. ist funktionsunfähig? Hier benötigen Sie einen Anwalt im BereichZivilrecht oder Vertragsrecht.
- Sie möchten Ihr gebrauchtes Auto weiter verkaufen und vertraglich Ihre Gewährleistungspflicht einschränken? Lassen Sie einen Anwalt im Vertragsrecht für Sie einen Kaufvertrag entwerfen.
- Ihr Arbeitgeber hat Ihnen ein Kündigungsschreiben überreicht? In einem solchen Fall benötigen Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht.
- Sie möchten sich scheiden lassen? Dann benötigen Sie einen Anwalt in Familienrecht.
- Sie hatten einen Verkehrsunfall? Richtig wäre, hier einen Rechtsanwalt in Verkehrsrecht aufzusuchen.
- Sie haben für Ihre Mietswohnung eine zu hohe Heizkostenabrechnung bekommen und sind der Meinung, dass Kosten zwischen den einzelnen Mietern falsch verteilt wurden? In diesem Fall müssen Sie einen Anwalt in dem Rechtsgebiet Mietrecht aufsuchen.
- Sie haben in einer Internettauschbörse Musik heruntergeladen und haben nun eine urheberrechtliche
- Abmahnung bekommen? Müssen Sie die von Ihnen geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und wenn ja, in welchem Umfang? Hier kann Ihnen ein Anwalt mit dem Rechtsgebiet Urheberrecht helfen.
- Sie möchten mit Ihrem Partner zusammen eine Handelsfirma gründen und benötigen Beratung in der Frage, welche Rechtsform für Ihr konkretes Vorhaben geeignet wäre (oHG, GmbH, UG)? Dann müssen Sie einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht aufsuchen.
- usw.
Bei der Anwaltssuche ist es empfehlenswert, sich auf die
Erfahrungsberichte Ihrer Freunde zu verlassen. Des Weiteren bietet auch
das Internet zahlreiche Möglichkeiten für die Anwaltssuche. So ist zum
Beispiel die Internetsuchmaschine www.anwaltauskunft.de
hervorragend für die Suche nach dem passenden Rechtsanwalt geeignet.
Die „erweiterte Suche“ bietet nicht nur die Möglichkeit nach
Rechtsgebieten zu suchen, sondern auch nach anderen Kriterien wie
Sprache und Geschlecht.
Wenn Sie nun den Anwalt im benötigten Rechtsgebiet gefunden haben,
steht der Vereinbarung eines ersten Gesprächstermins nichts mehr im
Wege. Bereiten Sie sich gründlich auf das Erstgespräch vor. Bei
komplexen Sachverhalten ist es nicht verkehrt, bereits im Vorfeld einen
chronologischen Geschehensablauf schriftlich zu fixieren, um Ihrem
Rechtsanwalt den Sachverhalt deutlich und lückenlos zu übermitteln.
Suchen Sie auch alle Unterlagen heraus, die Sie im Zusammenhang mit der
Sache erhalten haben. Denken Sie außerdem an Ihren Schriftverkehr mit
dem Gegner und bringen Sie auch diejenigen Schreiben mit, die Sie
selbst an den Gegner geschrieben haben.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, denken Sie
daran, Ihrem Anwalt Ihre Versicherungsnummer und den Namen der
Versicherung mitzuteilen. Machen Sie sich des Weiteren bereits vor dem
Besuch bei Ihrem Anwalt Gedanken darüber, welches Ziel Sie verfolgen:
Geht es Ihnen nur um eine juristische Beratung oder soll Ihr Anwalt mit
dem Gegner Kontakt aufnehmen? Wenn Ihr Anwalt Ihre Interessen nach
außen vertreten soll, welche Ziele verfolgen Sie gegenüber dem Gegner?
Würden Sie zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
bevorzugen, mit dem Gegner eine Einigung zu finden? Wenn ja, in welchem
Umfang wären Sie bereit, auf Ihre Rechte zu verzichten? Wären Sie
bereit, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, wenn Ihr Anwalt
vorgerichtlich keinen Erfolg erziehen sollte?
Handelt es sich in Ihrem Fall um Auseinandersetzungen mit Behörden oder
Arbeitgebern, zögern Sie mit der Vereinbarung des ersten Termins bei
Ihrem Rechtsanwalt nicht zu lange! In solchen Fällen existieren Fristen,
bis wann Ihrerseits eine Reaktion zu erfolgen hat. Ist eine solche
Frist abgelaufen, wird es Ihrem Anwalt sehr schwer fallen, etwas für
Sie zu tun. Auch wenn bereits ein Gerichtsverfahren gegen Sie
eingeleitet worden ist, spielen Fristen eine große Rolle. Auf oben
geschilderte Umstände sollten Sie Ihren Anwalt daher bereits im Rahmen
der Terminvereinbarung hinweisen.
In Ihrem Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt sollten Sie alle Ihnen
bekannten Fakten mitteilen. Ihr Anwalt ist gesetzlich zur
Verschwiegenheit verpflichtet, Sie können sich daher darauf verlassen,
dass der Inhalt des Gespräches ohne Ihr Einverständnis die Kanzleiräume
nicht verlassen wird. Je besser Sie sich auf das Erstgespräch
vorbereitet haben, desto schneller kann Ihr Anwalt die Rechtslage
einschätzen. Wenn Sie Ihrem Anwalt erklärt haben, welche Ziele Sie mit
dem Besuch verfolgen, kann er Ihnen erklären, welche Zwischenschritte
zur Erreichung des Ziels notwendig sind. Geht es um einen komplexen
Sachverhalt, wird Ihr Anwalt für die Lösung des entstandenen Problems
wahrscheinlich einige Zeit brauchen und Ihnen erst nach einer
sorgfältigen Prüfung mitteilen, welche weiteren Schritte einzuleiten
wären.
Wenn Sie Ihren Anwalt über das Erstberatungsgespräch hinaus mit der
Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten, erteilen
Sie ihm damit ein Mandat. Damit Ihr Anwalt für Sie nach außen tätig
werden kann, müssen Sie ihm eine Vollmacht unterschreiben. Unter der
Vorlage dieser Vollmacht kann Ihr Anwalt zum Beispiel Briefe in Ihrem
Namen schreiben, Einigungsvereinbarungen mit dem Gegner treffen oder -
sofern von Ihnen gewünscht - in Ihrem Namen eine Klage einreichen.
Wichtig ist, dass Ihr Anwalt ab der Erteilung des Mandats verpflichtet
ist, sämtliche Aufträge, die im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten,
abzulehnen. Sie können sich also auf die Loyalität Ihres Anwaltes
verlassen.
Im Laufe des Verfahrens ist Ihr Rechtsanwalt verpflichtet, Sie über
alle Schritte und Neuigkeiten zu unterrichten. Sie werden daher den
gesamten Schriftverkehr als Kopie bzw. in Abschrift bekommen.
Im Rahmen des ersten Beratungsgespräches sollte man immer das Thema der
Kosten ansprechen. Aber guter Rat ist nicht immer teuer. Die Höhe von
Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt, was vor allem am komplizierten
Gebührenrecht liegen mag. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem
Anwaltshonorar im vorgerichtlichem Verfahren und dem Anwaltshonorar
für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
Für reine Rechtsberatung (zum Beispiel in den
Fällen, in den Ihr Rechtsanwalt nicht mit dem Gegner, Gericht oder
Behörden in Kontakt tritt, also keine Vertretung nach außen
stattfindet) müssen Sie mit dem Anwalt über das Honorar eine
Vereinbarung treffen. Meistens einigt man sich entweder auf einen festen
Preis für die gesamte Rechtsberatung (Pauschalhonorar) oder auf ein
Stundenhonorar.
Bei einer außergerichtlichen Vertretung, im deren
Rahmen Ihr Rechtsanwalt mit dem Gegner oder einer Behörde Kontakt
aufnimmt, ist neben den oben ausgeführten Abrechnungsmöglichkeiten eine
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich. Bei der
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällt eine
Geschäftsgebühr an. Sollte es im weiteren Verlauf zu einer
außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien kommen, fällt
zusätzlich eine Einigungsgebühr an. Die Höhe der jeweiligen Gebühr
richtet sich nach der Höhe des Streitwertes (je höher der Streitwert
desto höher die Gebühr). Um ein paar Beispiele zu nennen, beträgt das
Anwaltshonorar bei normal gelagerten Fällen mit einem Streitwert bis
300,00 EUR 46,41 EUR bzw. 99,96 EUR falls eine einvernehmliche Einigung
zustande gekommen ist. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR beträgt
das Anwaltshonorar bei einem normal gelagerten Fall 489,45 EUR bzw.
1.026,73 EUR falls es zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung kommen
sollte.
Das Honorar des Anwaltes für die Vertretung vor Gericht
kann ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet
werden. In besonders umfangreichen und zeitaufwendigen Fällen besteht
aber trotzdem die Möglichkeit, auch hier eine Honorarvereinbarung zu
treffen. Wichtig ist dabei jedoch, dass das für das Gerichtsverfahren
vereinbarte Honorar nicht geringer sein darf als die gesetzlich
vorgesehene Anwaltsvergütung.
Lassen Sie sich bei unübersichtlichen Fällen eine Schätzung der
Gesamtkosten geben. Ihr Anwalt kann auch für Sie das Prozesskostenrisiko
berechnen. Denn solche Faktoren beeinflussen meistens die
Entscheidung, ob unter Umständen eine außergerichtliche Einigung
angestrebt werden sollte.
Üblicherweise bittet der Anwalt
um einen Vorschuss auf seine Gebühren. Des Weiteren erscheint es
sinnvoll, Zwischenabrechnungen zu vereinbaren, um die Kosten im Blick
zu behalten.
Ihr Anwalt kann Ihnen außerdem sagen, ob für Sie eine finanzielle
Unterstützung in Frage käme, zum Beispiel in der Form einer
Beratungskostenhilfe oder einer Prozesskostenhilfe und für Sie
gegebenenfalls die entsprechenden Anträge stellen.
Am besten abgesichert sind Sie, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen haben. Es gibt verschiedene Arten von
Rechtsschutzversicherungsverträgen. Während bei einigen nur ausgewählte
Rechtsgebiete versichert sind, decken andere alle Rechtsbereiche ab.
Für eine Privatperson wäre zum Beispiel der Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privatrecht, Verkehrsrecht,
Mietrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht zu empfehlen.
Die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres
Rechtsstreits übernimmt (und die beinhalten nicht nur die Honorarkosten
Ihres Rechtsanwaltes, sondern im Falle des Unterliegens auch die
Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei sowie die Gerichtsgebühren)
können Sie meistens vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes
telefonisch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.
Selbstverständlich können Sie auch Ihren Rechtsanwalt mit der Anfrage
bei der Versicherung beauftragen. Im Falle der Kostenübernahme erteilt
Ihre Rechtsschutzversicherung eine schriftliche Deckungszusage. Diese
Deckungszusage wird in den meisten Fällen zunächst auf das
vorgerichtliche Verfahren beschränkt sein, kann jedoch auf Antrag auch
auf das Gerichtsverfahren erweitert werden.
Falls Sie die Deckungsanfrage Ihrem Anwalt
überlassen wollen, denken Sie daran, Ihre Versicherungspolice und
insbesondere den Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer
Versicherung zum Erstberatungsgespräch mitzunehmen. So kann Ihr Anwalt
bereits vor der Deckungsanfrage an die Versicherung selbstständig
überprüfen, ob das jeweilige Rechtsgebiet versichert ist und ob die
Inanspruchnahme der Versicherung gegebenenfalls durch die AGB für
diesen bestimmten Fall eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist.
Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten
können und auch über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie
unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe und - im Falle einer
gerichtlichen Auseinandersetzung - Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Voraussetzung für die Bewilligung der Beratungskostenhilfe
ist, dass die ratsuchende Person ihren persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen nach hilfebedürftig erscheint, keine
anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen und dass die
Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Ab wann eine Person als
„bedürftig“ gilt, ist im Gesetz geregelt.
Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe wird bei dem
Amtsgericht gestellt, in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnort
hat. So ist zum Beispiel das Amtsgericht Kiel für die Antragstellung
für alle Ratsuchende mit dem Wohnort in Kiel zuständig:
Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel
Telefon: 0431 - 604 2333 oder 0431 - 604 2334
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9:00 bis 12 Uhr, Do bis 15:00 Uhr
noch mehr Informationen finden Sie HIER
Lediglich in den Ländern Bremen und Hamburg fallen unter eine
Ausnahmeregelung. Dort wurde eine öffentliche Rechtsberatung an der
Stelle der Beratungshilfe eingeführt, so dass bei der Inanspruchnahme
einer anwaltlichen Rechtsberatung die Kosten durch den Ratsuchenden
persönlich getragen werden.
Die Ihnen in einem gerichtlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten können unter Umständen durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
aufgefangen werden. Voraussetzungen für die Bewilligung der
Prozesskostenhilfe sind zum einen die finanzielle Bedürftigkeit der
antragstellenden Person und zum anderen die hinreichende
Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung. Der Antrag auf
Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu
stellen.
Weitere Informationen und wichtige Hinweise finden Sie HIER
Falls Ihnen die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, Sie aber in dem Prozess unterliegen und damit die Kosten des Rechtsstreites zu tragen haben, so werden Ihnen durch die Prozesskostenhilfe zwar die Kosten Ihres Rechtsanwaltes sowie die Gerichtsgebühren erstattet, die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei müssen Sie dennoch selbst tragen. An diesem Punkt besteht der grundsätzlicher Unterschied zu der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, die auch in den Fällen des Prozessverlustes die Rechtsanwaltskosten der Gegenseiten zu tragen hat.


