Fortbildungen
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann, und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird.
Für die Bestätigung regelmäßiger Fortbildung hat Rechtsanwältin Schlenzka von der Bundesrechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung" erhalten.
Mehr zum Thema Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung" erfahren sie hier.
Rechtsanwältin Schlenzka hat an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:
- Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht (2009, Kiel)
- Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Gesellschaftsrecht (2011, Hamburg)
- Der Gesellschaftsvertrag im Zivil- und Steuerrecht (2011, Hamburg)
- Der GmbH-Geschäftsführer im Arbeitsrecht (2010, Hamburg)
- Exportabwicklung in der Praxis (2010, Hamburg)
- Beratung der GmbH in der Krise - neue Gestaltungsmöglichkeiten und neue Haftungsrisiken (2010, Kiel)
- Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (2011, Hamburg)
- Gebührenoptimierung im Gewerblichen Rechtsschutz und effektive anwaltliche Strategien in Abmahnverfahren (2011, Kiel)
- Einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz - mit örtlichen Besonderheiten (2011, Hamburg)
- Aktuelles Prozessrecht im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht (2009, Kiel)
- Neues UWG - aktuelle Fälle (2008, Kiel)
- Die Änderungen bei der Kontopfändung (2010, Hamburg)
- Die Reform des Kontopfändungsschutzes (2010, Hamburg)
- Aktuelle Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Befristungsrecht (2011, Kiel)
- Aktuelles zur rechtssicheren Abfassung von Arbeitsverträgen, Arbeitsanweisungen, Abmahnungen, Kündigungen, Beurteilungen und Zeugnissen (2010, Kiel)
- Verteidigung in Steuerstrafsachen (2010, Kiel)
- Berufsrecht und aktuelle Fragen des RVG 2010 (2010, Kiel)


